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CarGarantie - Comfort Langzeitschutz

Laufzeiten

  • 12 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 24 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 36 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 48 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 60 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)

Gültigkeit

Der Comfort Langzeitschutz gilt im Inland und bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.

Übertragbarkeit

Der Comfort Langzeitschutz ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf an den neuen Besitzer über, soweit die Prämienzahlung sichergestellt wird.

Umfang

Informationen über den Umfang des Comfort Langzeitschutzes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.

Kostenerstattung

Lohnkosten erstattet CarGarantie nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers. Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt bezahlt:
Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts älter als 8 Jahre sind, gilt ein Regulierungsbetrag von maximal 1.500 € je Schadenfall.

Die Regulierung der Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Aufrechterhaltung

Um den Schutz aufrecht zu erhalten, ist der Käufer verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer oder in einem KFZ-Meisterbetrieb nach Herstellervorschrift auszuführen und dokumentieren zu lassen.

Schnelle und einfache Schadensabwicklung

Im Schadensfall informiert der verkaufende Händler GSG vor der Reparaturausführung telefonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Kann der Schaden nicht beim verkaufenden Händler repariert werden, z. B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde GSG den Schadensfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.

Sonstige Anmerkungen

Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die allgemeinen Bedingungen. CarGarantie rechnet Schäden in der Regel direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, sodass der Käufer nicht in Vorleistung treten muss. Falls der Kunde die Kosten bereits selbst ausgelegt hat (überwiegend bei Schäden im Ausland), gleicht CarGarantie die zu erstattenden Kosten direkt gegenüber dem Kunden aus.

Die abgeschlossenen Comfort Langzeitschutz-Verträge sind durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG versichert.

Laufzeiten

  • 12 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 24 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 36 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 48 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)
  • 60 Monate (bis max. 200.000 km Gesamtlaufleistung)

Gültigkeit

Der Comfort Langzeitschutz gilt im Inland und bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.

Übertragbarkeit

Der Comfort Langzeitschutz ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf an den neuen Besitzer über, soweit die Prämienzahlung sichergestellt wird.

Umfang

Informationen über den Umfang des Comfort Langzeitschutzes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.

Kostenerstattung

Lohnkosten erstattet CarGarantie nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers. Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt bezahlt:
Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts älter als 8 Jahre sind, gilt ein Regulierungsbetrag von maximal 1.500 € je Schadenfall.

Die Regulierung der Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Aufrechterhaltung

Um den Schutz aufrecht zu erhalten, ist der Käufer verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer oder in einem KFZ-Meisterbetrieb nach Herstellervorschrift auszuführen und dokumentieren zu lassen.

Schnelle und einfache Schadensabwicklung

Im Schadensfall informiert der verkaufende Händler GSG vor der Reparaturausführung telefonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Kann der Schaden nicht beim verkaufenden Händler repariert werden, z. B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde GSG den Schadensfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.

Sonstige Anmerkungen

Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die allgemeinen Bedingungen. CarGarantie rechnet Schäden in der Regel direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, sodass der Käufer nicht in Vorleistung treten muss. Falls der Kunde die Kosten bereits selbst ausgelegt hat (überwiegend bei Schäden im Ausland), gleicht CarGarantie die zu erstattenden Kosten direkt gegenüber dem Kunden aus.

Die abgeschlossenen Comfort Langzeitschutz-Verträge sind durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG versichert.

Comfort Langzeitschutz